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Artikel | K-Tipp 03/2012

TV-Quiz: Rechnung nicht einklagbar

Ein Cablecom-Kunde ­weigerte sich, die Spielforderungen auf seiner Telefonrechnung zu begleichen. Cablecom hat Klage eingereicht
– und verloren.

Ende 2008 rief ein K-Tipp-­Leser aus Thun wiederholt bei ­einem TV-Quiz auf Sat 1 an. ­Jeder Anrufversuch auf die 0901er-Nummer kostete rund 2 Franken. Ärgerlich: Der Zähler lief, obwohl er nicht durchkam. Er erhielt daraufhin zwei Telefonrechnungen von jeweils über 2000 Franken.

Der Cablecom-Kunde weigerte sich, die gesamte Rechnung zu begleichen. Er zahlte auf Rat des K-Tipp nur die reinen Verbindungskosten. Diese betragen laut Branchenkennern rund 23 Prozent des Rechnungsbetrages. Der restliche Betrag ist laut Gesetz nicht einklagbar. Cablecom gab sich mit den 1230 Franken jedoch nicht zufrieden und übergab den Fall an das Inkassobüro Intrum Justitia. Der Thuner weigerte sich weiterhin, die Rechnung zu begleichen – auch als Intrum ihn betrieb. Cablecom klagte Ende 2011 bei der Schlichtungsbehörde Oberland und forderte 1977 Franken. Der K-Tipp gewährte dem Leser Rechtsschutz – und der erhielt Recht: Die Behörde entschied, dass es sich um eine Forderung aus Spiel und Wette handle, die rechtlich nicht durchsetzbar ist. Cablecom prüft, gegen den Entscheid eine Beschwerde einzureichen.  

04. Februar 2012 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp


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