SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 02/2012

Zu wenig Arbeit: Arbeitgeber muss Lohn nachzahlen

Grundsätzlich gilt: Ohne Arbeit kein Lohn. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat nicht genügend Arbeit und der Angestellte ist nicht mit einer Reduktion des Arbeitspensums einverstanden. Dann muss der Arbeitgeber den vertraglich vereinbarten Lohn trotzdem bezahlen. Das musste ein Gastwirt einsehen, der mit einer Angestellten einen Teilzeitarbeitsvertrag vereinbart hatte. Darin hiess es: «Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt 70 Stunden.» Tatsächlich wurde die Angestellte im Schnitt aber nur rund 52 Stunden eingesetzt. Nach ihrer Entlassung verlangte sie beim Ar­beitsgericht Zürich den Lohn für die unbezahlten Stunden. Das Gericht gab ihr recht. Sie hatte dem Arbeitgeber ihre Arbeit immer wieder angeboten.

Arbeitsgericht Zürich, Urteil AN090885 vom 30. Juni 201

28. Januar 2012


Beitrag als PDF
Zu wenig Arbeit: Arbeitgeber muss Lohn nachzahlen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gemeinsames Kind: Alimente auch nach kurzer Ehe Denkmalschutz: Keine Entschädigung für Hauseigentümer Witwer muss AHV-Rente zurückzahlen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe
Benutzer-Favoriten