SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | K-Geld 01/2012

Wochenaufenthalter: Steuerabzug nur für Einzimmerwohnung

Wochenaufenthalter dürfen die Wohnkosten an ihrem Arbeitsort bei den Steuern abziehen. Luxus wird aber nicht akzeptiert.

Ein Wochenaufenthalter darf die Kosten für die Unterkunft am Arbeitsort und die wöchentliche Rückkehr nach Hause als berufsbedingte Auslagen vom steuerbaren Einkommen abziehen – sofern der Arbeitsort mindestens eine Wegstunde vom Wohnort entfernt liegt. Der Abzug gilt zudem nur für «ein Zimmer». Das Bundesgericht hat nun aber festgehalten: Damit ist nicht bloss ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder zur Untermiete gemeint. Zulässig ist auch eine Einzimmerwohnung ohne speziellen Luxus.

Das hat das Bundesgericht im Fall ­einer Frau entschieden, die den vollständigen Abzug für ihre 2,5-Zimmer-Wohnung am Arbeitsort Luzern beanspruchte. Die Richter entschieden: Zulässig sei nur der anteilsmässige Abzug für ein Zimmer inklusive Küche, Bad und Nebenkosten.   

27. Januar 2012 | fh


Beitrag als PDF
Wochenaufenthalter: Steuerabzug nur für Einzimmerwohnung
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gemeinsames Kind: Alimente auch nach kurzer Ehe Denkmalschutz: Keine Entschädigung für Hauseigentümer Witwer muss AHV-Rente zurückzahlen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe
Benutzer-Favoriten