SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 01/2012

Kündigung: Einsprache per E-Mail reicht nicht

Arbeitsverträge können in der Schweiz ohne Begründung gekündigt werden. Eine Kündigung kann aber missbräuchlich sein, wenn sie etwa wegen Ge­werk­schafts­akti­vi­tä­ten erfolgt. Der Entlassene kann dann eine Entschädigung verlangen. Laut Gesetz muss er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erheben. Laut Arbeitsgericht Zürich braucht es dafür ein eigenhändig unterzeichnetes Schreiben oder ein E-Mail mit zertifizierter elektronischer Signatur. Ein normales E-Mail genüge nicht.

Arbeitsgericht Zürich, AN100312 vom 20. September 2010

14. Januar 2012


Beitrag als PDF
Kündigung: Einsprache per E-Mail reicht nicht
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gemeinsames Kind: Alimente auch nach kurzer Ehe Denkmalschutz: Keine Entschädigung für Hauseigentümer Witwer muss AHV-Rente zurückzahlen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe
Benutzer-Favoriten