SternSternSternStern (0)Kommentare lesen  Tags  Drucken  Beitrag weiterempfehlen

Artikel | saldo 20/2011

Probearbeit: Unfallversicherung muss zahlen

Verunfallt ein Angestellter während der Arbeit, ist er obligatorisch bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Das gilt gemäss Bundesgericht auch für Personen, die in einem Betrieb unentgeltlich zur Probe arbeiten. Die höchsten Richter hatten einen Fall zu beurteilen, bei dem eine Frau bei einem unbezahlten Arbeitsversuch in einem Restaurant auf dem Küchenboden ausgerutscht war. Die Unfallversicherung des Restaurantbetreibers weigerte sich, Leistungen zu erbringen. Zu Unrecht: Bestehe ein wirtschaft­liches Interesse des Arbeitgebers an der Arbeitsleistung, muss die Unfallversicherung laut Bundesgericht auch bei einem unentgelt­lichen Arbeitsversuch bezahlen.

Bundesgericht, Urteil 8C_503/2011 vom 8. November 2011

02. Dezember 2011


Beitrag als PDF
Probearbeit: Unfallversicherung muss zahlen
Download PDF 36 KB
SternSternSternStern Artikel bewerten Stichwort hinzufügen
Artikel weiterempfehlen Artikel drucken

Kommentare (0)

 
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
Alle Umfragen

Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Jetzt unterzeichnen: Volksinitiative
Die Bundesbetriebe sollen nicht Gewinn erwirtschaften, sondern den Bürgern einen guten und bezahlbaren Service bieten.
Verwandte Artikel
Gemeinsames Kind: Alimente auch nach kurzer Ehe Denkmalschutz: Keine Entschädigung für Hauseigentümer Witwer muss AHV-Rente zurückzahlen
Testsieger für Android-Handys
Testsieger für Android-Handys
Hunderte von Tests in der Hosen­tasche: Die neue App «Testsieger» machts möglich. (beide Apps haben den gleichen Inhalt)
Aktueller Ratgeber
Aktueller Ratgeber
Die Steuerabzüge für Angestellte und Selbstständige (16. Auflage 2012)
Aktuelle Beratungstexte
Hat mein Bruder einen Pflichtteil zugut? Muss ich den Vermieter für die Umtriebe entschädigen? Darf mein Chef Beiträge an AHV, IV und EO abziehen? Alle Beratungs-Artikel
Aktuelle Tests
IPL-Enthaarungsgerät Pommes frites LED-Lampen Alle Test-Artikel
Aktuelle Diskussionen
21.05.2012, 11:23 | 1 AntwortenMann+Frau verschaffen sich unter falschem Vorwand zutritt in Wohnung 21.05.2012, 11:09 | 1 AntwortenDoppelte Mwst 21.05.2012, 10:34 | 1 AntwortenKranke Katze durch Vermittlung erhalten 19.05.2012, 05:52 | 68 AntwortenBei digitec ohne Garantie und ohne Rückgabe
Benutzer-Favoriten