|
(0) |
Wer irrtümlicherweise einen Vertrag bei Primacall unterschrieben hat, kann innert sieben Tagen zurücktreten.
Das Telefonunternehmen Primacall belästigt potenzielle Kunden nicht mehr nur am Telefon, sondern auch an der Haustür. Unangemeldeten Besuch erhielt ein K-Tipp-Leser aus Zürich. Man überarbeite Swisscom-Verträge, hiess es. Kunden erhielten dann günstigere Tarife und ein schnelleres Internet. Der Leser merkte erst später, dass es sich nicht um einen Swisscom-Vertreter handelte: nämlich, als eine Primacall-Mitarbeiterin anfragte, ob er auf sein Widerrufsrecht verzichte. Das tat der Leser nicht, sondern widerrief den Vertrag innert sieben Tagen, wie es das Gesetz vorsieht.
28. Oktober 2011 | Beatrice Walder, Redaktion K-Tipp
