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Artikel | K-Geld 06/2009

Unternehmenskauf: Vorsicht vor allfälligen Leichen im Keller

Wer ein Unternehmen übernehmen will, muss es vor dem Kauf auf Herz und Nieren prüfen. K-Geld sagt, worauf man dabei achten muss.

Giulia Marazzi* war begeistert: Sie erhielt die Möglichkeit, eine Papierhandelsfirma zu übernehmen. Als Buchhalterin des Unternehmens wusste sie über die Stärken und Schwächen der Firma im Detail Bescheid. Und sie war sicher, dass sie den angeschlagenen Betrieb wieder zum Erfolg führen könnte: «Der Kundenstamm war intakt, darauf liess sich aufbauen», sagt Marazzi.


«Ich hätte mich besser erkundigen müssen»

Was sie nicht bedacht hatte: Ihr ehemaliger Chef war ein Schlitzohr. Kaum hatte er sein marodes Unternehmen an Marazzi verkauft, gründete er eine neue Papierhandelsfirma. Nun versuchte er, seine ehemaligen Kunden mit Tiefstpreisen zu seiner neuen Firma zu lotsen. «Ich hätte mich vor dem Kauf unbedingt besser über ihn erkundigen müssen», weiss Marazzi heute. Dann hätte sie erfahren, dass ihr Ex-Chef schon zweimal Konkurs ging und wegen derselben Geschäftsmethode vorbestraft war.

Besser gemacht hat es Alfons Temperli*: Der Kleinverlag, den er kaufen wollte, machte einen soliden Eindruck. Das Fachmagazin des Verlags hatte zwar nur eine bescheidene Auflage und die Anzahl Inserate war klein. Aber Temperli war überzeugt: Mit einem neuen Konzept, aktivem Anzeigen- marketing und sparsamer Produktion liess sich etwas aus dem Betrieb machen.

Wäre da nicht ein Darlehensvertrag über 200‘000 Franken gewesen, der gemäss Kleingedrucktem im Kaufvertrag zu 8 Prozent zu verzinsen war. Die vermerkte Rückzahlungsfrist betrug knapp fünf Jahre. Die Rückzahlung hätte vorrangig gegenüber allen andern Verpflichtungen erfolgen müssen. «Ich habe die Verhandlungen sofort abgebrochen, ein solcher Vertrag bricht jedem Kleinverlag das Genick», erklärt Temperli. Den Kleinverlag gibt es heute nicht mehr.


«Erhält man Auskünfte nicht, ist etwas faul»

Die Beispiele zeigen: Wer eine Firma übernehmen will, muss zuerst eine vertiefte Analyse des Kaufobjekts vornehmen. Basis dafür sind alle Geschäftsunterlagen – vom Handelsregisterauszug über die revidierten Jahresabschlüsse, Geschäfts- und Verwaltungsratsprotokolle bis hin zu Lohn- und Kundenlisten. Dabei darf man sich nicht scheuen, auch die letzten Details zu fordern. Übernahmespezialist Martin Kühn von Pricewaterhouse Coopers weiss: «Erhält man die gewünschten Auskünfte nicht, ist oft etwas faul.» Der Beizug von Fachleuten wie Treuhänder oder Steuerberater empfiehlt sich.   

Bei einer Unternehmensprüfung sind folgende Punkte wichtig:

  • Revisionsberichte: Bringt die Revisionsgesellschaft Zweifel an zur Werthaltigkeit von Lagern, Beteiligungen etc. oder verlangt sie gar die Sanierung der Gesellschaft, ist grösste Vorsicht geboten. Auch der häufige Wechsel der Revisionsstelle ist ein Alarmsignal. Der direkte Kontakt zur Revisionsstelle schafft allenfalls Klarheit.
  • Bilanzen und Erfolgsrechnungen: Wurden erst vor Kurzem Reserven oder Rückstellungen reduziert oder aufgelöst? Werden beispielsweise die prozentual zulässigen Rückstellungen auf den Debitorenbestand (die noch nicht bezahlten Rechnungen) nicht mehr ausgeschöpft? Dies sind alles buchhalterische Möglichkeiten, um das Unternehmensergebnis besser erscheinen zu lassen, als es tatsächlich ist.
  • Geschäfts- und Verwaltungsratsprotokolle: Aus diesen Unterlagen erfährt man, wie das Führungsteam des Unternehmens das aktuelle Marktumfeld und die Kundensituation einschätzt. Im Gegensatz zu den meistens schönfärberischen Verkaufsunterlagen zeigt sich hier eher das wahre Bild eines Betriebs.
  • Auszug aus dem Betreibungsregister: Er gibt Auskunft darüber, ob die Firma ihren Verpflichtungen jeweils zeitgerecht nachkommen konnte und ob noch offene Forderungen bestehen.
  • AHV- und Steuerrevision: Haben die letzten AHV- und Steuerrevisionen Probleme gezeigt oder gab es seit Längerem keine Revision mehr? Solche Buchprüfungen können, vor allem im Bereich Mehrwertsteuer, zu empfindlichen Nachforderungen für den Unternehmenskäufer führen, wenn die Abrechnungen nicht korrekt erfolgten.
  • Kundenstruktur: Gibt es Klumpenrisiken im Unternehmen, das heisst Kunden, die alleine ein Viertel oder gar mehr des Umsatzes ausmachen? Fallen solche Kunden weg, kann die Existenz des Unternehmens gefährdet sein.
  • Knebelverträge: Gibt es teure, langfristig bindende Verträge mit Mitarbeitenden, Lieferanten, Vermietern, Versicherungen, Banken usw., die einen daran hindern, eine kostengünstigere Lösung zu wählen?
  • Rechtsfälle: Sind Rechtsfälle hängig? Unterliegt die Firma, kann die Schadensfolge hoch sein.
  • Markenschutz: Sind alle wichtigen Marken, Namen, Domainnamen, Patente etc. der Firma geschützt und im Markenregister eingetragen? Ist das nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass ein Konkurrent sie übernimmt und einen auf dem eigenen Feld schlägt.   



Kaufvertrag: So sichern Sie sich ab

Auch die beste Analyse bietet keine Garantie, dass alle Geschäftsunterlagen korrekt waren und nichts verschwiegen wurde. Es gilt darum, sich im Kaufvertrag abzusichern. Der Kaufvertrag sollte eine Zusicherung enthalten, dass die Unterlagen vollständig waren und den Tatsachen entsprechen. Alle Risiken aus der Vergangenheit (wie Steuern, Rechtsfälle etc.) sollten noch zulasten des Vorbesitzers gehen. Zudem sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die es dem Verkäufer verbietet, Geschäftsunterlagen weiter zu nutzen und künftig wieder als Konkurrent aufzutreten.


* Namen geändert

06. Dezember 2009 | Fredy Hämmerli


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