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Eine saldo-Stichprobe zeigt: Noch immer verlangen Reisebüros von den Kunden Bearbeitungsgebühren, ohne die Provisionen offenzulegen.
Anfang Juni möchte ich nach Rhodos in die Ferien. Eine Woche, für zwei Personen.» Mit diesem Wunsch besuchte eine saldo-Testperson Mitte April zwölf Reisebüros in Baden, Chur, Rapperswil und Zürich. Untersucht werden sollte, ob die Reisebüros auch dann Bearbeitungsgebühren verlangen, wenn bei ihnen eine Reise gebucht wird. Denn in diesen Fällen erhalten sie Provisionen vom Reiseveranstalter.
Trotz kritischer Stimmen zu dieser Praxis selbst in Branchenpublikationen hat sich nichts geändert. In sämtlichen von saldo besuchten Reisebüros wurde eine Gebühr von 40 bis 60 Franken verlangt. «Das machen alle so» oder «das ist noch günstig, andere verlangen 100 Franken», hiess es. Auffällig: Sämtliche Reisebüros taten sich schwer damit, die Gebühr auf den Offerten aufzuführen. Die Angestellten erwähnten sie erst auf die Frage, ob der Betrag auf dem Offertausdruck denn tatsächlich der Endpreis sei.
Verschiedene Namen für die gleiche Gebühr
Einfallsreich die Praxis von Globetrotter: Wer ein Arrangement reserviert, bezahlt eine «Optionsgebühr» von 40 Franken. Bei einer definitiven Buchung wird diese an den Preis angerechnet. So die Information der Filiale in Chur. Was nicht erwähnt wurde: Bei der Buchung kommt eine zusätzliche «Bearbeitungsgebühr» von 40 Franken dazu, wie Globetrotter-Direktor Andy Keller nachträglich gegenüber saldo klarstellt.
Erhoben werden diese Gebühren erst seit wenigen Jahren. Weil sich die Reisebüros mit den Provisionen der Reiseveranstalter - die bis zu 11 Prozent des Endpreises betragen - nicht mehr zufriedengeben. Beratungsgebühren verlangen sie selbst dann, wenn sich die Beratung aufs Vorlesen aus einem Katalog beschränkt. Weil dies bei vielen Kunden für Unmut sorgt, wird die Gebühr auch gern als Auftragspauschale bezeichnet.
Ganz wohl ist den Reisebüros nicht. Denn saldo hatte im letzten November aufgedeckt: Die Praxis der Reisebüros, gleichzeitig vom Kunden eine Gebühr und vom Veranstalter Kommissionen einzuziehen, ist rechtswidrig - wenn die Kommissionen nicht offengelegt werden und der Kunde nicht ausdrücklich auf deren Herausgabe verzichtet. Denn die Kommissionen gehören in diesem Fall den Kunden (saldo 19/06).
Das Bundesgericht hatte in einem Entscheid im März 2006 klargestellt, dass ein Beauftragter sich nicht vom Auftraggeber bezahlen lassen und gleichzeitig ohne sein Einverständnis Provisionen von Dritten kassieren darf. Zwar bezog sich das Bundesgericht auf die Bankenbranche, doch Professorin Susan Emmenegger von der Uni Bern stellte klar: «Dieses Urteil gilt nicht nur für Banken, sondern für alle Verträge, bei denen Auftragsrecht anwendbar ist.» Selbst im Branchenblatt «Travel Inside» wird Rechtsanwalt Rolf Kuhn, der das Urteil vor Bundesgericht erstritten hat, mit den Worten zitiert: «Das Bundesgericht hat im Entscheid auf das Auftragsrecht abgestellt.» Dieses Recht gelte «für sämtliche Aufträge, unabhängig davon, ob sie die Finanz- oder Reisebranche betreffen». Das Verhältnis zwischen Vermittler und Konsument in der Reisebranche sei ein solcher Auftrag.
Einige Reisebüros sind auf Anfrage verhandlungswillig
Die von saldo besuchten Reisebüros sehen trotzdem keinen Grund, auf die Beratungsgebühren zu verzichten. Die Rechtslage sei im Auftrag des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes geprüft worden. Es sei nicht sicher, ob das Bundesgerichtsurteil auch für die Reisebranche anwendbar sei.
Trotzdem: Wer im Reisebüro seine Ferien bucht, sollte auf jeden Fall reklamieren, wenn von ihm eine Bearbeitungsgebühr verlangt wird. Einige Reisebüros lassen mit sich reden. Wenn sie auch nicht auf die ganze Gebühr verzichten, reduzieren sie einige. Letzteres erlebte saldo ausgerechnet im Badener Reisebüro Book & Go Travel, das mit Abstand die beste Beratung bot, die günstigste Variante für die Ferienwoche auf Rhodos heraussuchte und sich am meisten Zeit nahm. Im Reisebüro Engelreisen in Chur verwies man aufs Internet. Wer das Arrangement dort statt im Büro buche, zahle eine geringere Gebühr.
Reisebüros ohne zusätzliche Gebühren
Sind Sie Inhaber eines Reisebüros? Verlangen Sie von Ihren Kunden zusätzlich zum Arrangementpreis keine Gebühren? saldo eröffnet auf www.konsuminfo.ch eine Liste mit Reisebüros, die auf Buchungsgebühren verzichten. Melden Sie sich bitte unter redaktion@saldo.ch.
02. Mai 2007 | Pascal Tischhauser
