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Vor ein paar Wochen feierte unser Sohn mit Freunden seinen 9. Geburtstag im Garten. Leider verletzte sich die 7-jährige Melanie beim Spielen mit einem Pfeil am Arm. Die Wunde blutete nicht stark und Melanie hatte auch keine starken Schmerzen. Trotzdem rief ich unseren Kinderarzt an und bat ihn, vorbeizukommen. Zu meinem Erstaunen sagte er, er habe an diesem Nachmittag keine Zeit. Hätte unser Arzt Melanie nicht sofort behandeln müssen?
Nein. Ärzte sind frei, eine Behandlung anzunehmen oder abzulehnen. Ein Behandlungszwang besteht nur bei medizinischen Notfällen. Dann also, wenn ärztliche Hilfe unverzüglich notwendig ist, damit die verletzte Person keinen Schaden erleidet.
So hält die Standesordnung der Verbindung Schweizer Ärzte (FMH) fest: «...Anderseits sind auch Arzt und Ärztin frei, einen Abklärungs- oder Behandlungsauftrag anzunehmen oder abzulehnen. (...) In Notfällen gilt die Beistandspflicht in jedem Fall für alle Ärzte und Ärztinnen.»
Da die Wunde an Melanies Arm nicht tief, Blutverlust und Schmerzen nur gering waren, besteht aus medizinischer Sicht sicher kein Notfall. Ebensowenig benötigt diese Art von Verletzung dringend eine ärztliche Behandlung. Daher können Sie dem Kinderarzt keinen Vorwurf machen.
(IS)
01. Oktober 2000
