Drei Geschwister sind sich uneinig, was mit dem Haus der verstorbenen Eltern geschehen soll. Der Bruder will es behalten, doch ihm fehlen die Mittel. Deshalb verlangen seine Schwestern vom Gericht eine Versteigerung der Liegenschaft.
Meine Eltern sind beide über 80 Jahre alt und besitzen ein Mehrfamilienhaus. Wir sind drei Brüder. Zwei möchten das Haus nach dem Tod der Eltern verkaufen. Ein Bruder möchte es behalten.
In einer Erbengemeinschaft müssen alle Entscheide einstimmig gefällt werden – es droht ein Erbstreit. Meine Eltern wollen daher nun per Testament bestimmen, dass wir Kinder das Haus nach ihrem Ableben verkaufen müssen. Macht das Sinn?
Eine Erbengemeinschaft kämpft um das Milchkontingent eines verstorbenen Bauers. Dieser hatte es einem Bekannten übertragen. Nun fordern die Erben Schadenersatz.
Die Firma im Berner Oberland gewährte einem Verwaltungsrat ein Baurecht für eine Einstellhalle. Der unbürokratisch aufgesetzte Vertrag regelte alles. Doch Jahrzehnte später kommt es zum Streit über seine Auslegung.
Meine Mutter zahlte sämtliche Prämien für ihre Krankenkasse jeweils für ein ganzes Jahr im Voraus. Kürzlich ist sie gestorben. Was passiert mit dem zu viel eingezahlten Geld? Wer bekommt es?
Unsere Eltern hinterliessen ein schuldenfreies Zweifamilienhaus im Wert von 600’000 Franken. Da ich dringend Geld brauche, möchte ich das Haus möglichst bald verkaufen und das Geld verteilen – doch diese Teilung der Erbschaft kann noch lange dauern. Eine meiner Schwestern wäre bereit, meinen Erbteil zu übernehmen und mich auszuzahlen. Ein Bruder verweigert jedoch die Zustimmung. Habe ich gegen ihn eine Chance?