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Der Referenzzinssatz sinkt von 2,75 auf 2,5 Prozent. Das heisst: Mieter können auf tiefere Wohnkosten hoffen.

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Es lohnt sich, wieder einmal den Mietvertrag hervorzuholen. Darin sollte der Referenzzinssatz vermerkt sein, mit dem die Miete berechnet wird. Falls nicht, findet man den Zinssatz, der bei Vertragsabschluss gegolten hatte, unter www.mietrech.ch > Hypo-Refernzzinssatz.

Liegt der Zinssatz bei 2,75 Prozent oder höher, können Mieter mit tieferen Wohnkosten rechnen. Denn: Per 2. Dezember 2011 senkt der Bund den Referenzzinssatz von 2,75 auf 2,5 Prozent.

Die Vermieter sollten nun den Mietzins nach unten anpassen. Das tun aber nicht alle von sich aus. Mieter können die Reduktion per Einschreiben fordern (wie das geht: «So erhalten Sie eine Mietzinssenkung»; Musterbrief dazu auf www.ktipp.ch > Service > Musterbriefe).

Allerdings: Vermieter haben Argumente gegen eine Mietzinssenkung. Sie können Teuerung, Investitionen und höhere Unterhaltskosten geltend machen. Auf www.mietrecht.ch > Mietzinsanpassung können Sie ausrechnen, ob Ihnen eine Reduktion zusteht.

30. November 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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