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Hungerlöhne im Gastgewerbe

Jeder fünfte Gastrobetrieb zahlt den Mindestlohn nicht. Das zeigt eine Stichprobe.

Hungerlöhne im Gastgewerbe

Bei Kontrollen im Gastgewerbe blieben zwei von zehn Betrieben hängen. Sie zahlen weniger als den vorgeschriebenen Mindestlohn. Doch nicht nur das: Jeder zehnte Betrieb knausert auch noch beim 13. Monatslohn und zahlt diesen nicht. Und das obwohl das Personal darauf Anspruch hätte.

Das schreibt die Kontrollstelle für den Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes. Sie hat in 2000 Hotels und Restaurants Stichproben durchgeführt. Die Mindestlöhne liegen bei Fr. 18.59 pro Stunde für ungelernte und Fr. 26.30 für ausgebildete Angestellte.

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag sollte eigentlich solche Missbräuche verhindern. Er gilt für alle Gastgewerbebetriebe und deren rund 200 000 Angestellte in der Schweiz. Betriebe, die sich nicht daran halten, werden gebüsst. Details zum Vertrag: www.l-gav.ch.

21. Oktober 2011 | Beat Camenzind, Redaktion Online


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