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Die Credit Suisse (CS) hat ihren Fonds Commodity Fund Plus geschlossen. Grund: Er habe «sich auf eine Grösse reduziert, bei der eine effiziente Vermögensverwaltung nicht mehr möglich sei». Kann ich meinen daraus resultierenden Verlust von 1700 Franken von der CS zurückfordern?
Nein. Die CS kann für die Fondsschliessung und Ihren Verlust nicht belangt werden. Gemäss Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen darf eine Fondsleitung einen Fonds mit unbestimmter Laufzeit jederzeit kündigen.
Im Fondsprospekt steht dazu: «Die Fondsleitung oder die Depotbank können die Auflösung einzelner oder sämtlicher Teilvermögen durch fristlose Kündigung des Fondsvertrags herbeiführen.»
Diese Bestimmungen hätten Sie beim Fondskauf erhalten sollen. In der Regel müssen die Käufer dem Reglement schriftlich zustimmen. Der entsprechende Fondsvertrag ist zudem durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht genehmigt worden. Es kommt leider immer wieder vor, dass Fonds wegen zu geringem Fondsvermögen geschlossen werden müssen. Anlagefonds haben relativ hohe Fixkosten, die erst ab einer gewissen Fondsgrösse gedeckt werden können.
Tipp: Achten Sie bei der Auswahl eines Anlagefonds künftig auch auf die Grösse des Fonds und wie lange er schon existiert. Von neuen und nur wenige Jahre alten Anlagefonds mit einem vergleichsweise kleinen Fondsvermögen sollten Sie besser die Finger lassen.
27. Januar 2012 | bbs