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Mir steht eine Zahnbehandlung mit mehreren Terminen bevor. Ich arbeite Vollzeit. Deshalb lässt sich nicht vermeiden, dass ich hin und wieder früher weg muss. Muss mir der Arbeitgeber für diese Zeit den vollen Lohn zahlen?
Ja. Der Arbeitgeber darf Ihnen wegen der Arzttermine keinen Lohn abziehen. Wenn Sie im Monatslohn angestellt sind, muss Sie Ihr Chef auch während der Kurzabsenzen normal entlöhnen. Er kann aber verlangen, dass Sie die Arztbesuche in die Freizeit legen, soweit dies möglich ist.
28. Juni 2010