|
(0) |
Ich bin schwanger. Im Reglement zu meinem Arbeitsvertrag steht, dass Frauen nach der Geburt Anspruch auf einen voll bezahlten 16-wöchigen Urlaub haben. Mein Chef behauptet nun, die Abmachung gelte seit Einführung der gesetzlichen Mutterschaftsversicherung nicht mehr: Ich hätte nur Anrecht auf die Leistungen der EO, also auf 80 Prozent des Lohnes während 14 Wochen. Stimmt das?
Nein. Hat der Arbeitgeber vertraglich einen voll bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen versprochen, muss er sich daran halten. Sie haben also während 16 Wochen 100 Prozent Lohn zugut.
Konkret: Ihr Arbeitgeber kann die Mutterschaftsentschädigung der EO – Erwerbsersatzordnung – an Sie weiterleiten und den Rest selber auf 100 Prozent aufstocken. Oder er kann Ihnen den vollen Lohn aus eigener Tasche zahlen und dafür die Auszahlung der EO für sich behalten.
24. November 2008 | ch