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Beratung | saldo 04/2008

10 Fragen zur Probezeit


1. Wie lange dauert die Probezeit bei einem Arbeitsverhältnis?

Laut Gesetz einen Monat. Im schriftlichen Arbeitsvertrag kann sie bis auf maximal drei Monate verlängert werden.


2. Gibt es bei einem befristeten Vertrag auch eine Probezeit?

Laut Gesetz nicht. Man kann aber im schriftlichen Vertrag eine Probezeit abmachen.


3. Wie lange dauert die Kündigungsfrist in der Probezeit?

Die Kündigungsfrist beträgt nach Gesetz sieben Tage. Diese Frist kann im schriftlichen Vertrag abgeändert werden.


4. Kann man schon vor Stellenantritt kündigen, wenn man etwas Besseres gefunden hat?

Ja, aber die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem geplanten Stellenantritt zu laufen. Streng rechtlich kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass man während der Kündigungsfrist arbeitet. Er wird in der Regel aber darauf verzichten, weil sich der Aufwand für die Einarbeitung nicht lohnt.


5. Verlängert sich die Probezeit, wenn man krank wird?

Ja, und zwar um die Anzahl Krankheitstage. Dasselbe gilt bei Unfall oder bei Militär- und Zivildienst. In diesen Fällen darf die Probezeit sogar länger als drei Monate dauern. Nicht verlängert wird die Probezeit hingegen wegen Ferien oder Schwangerschaft.


6. Hat man bei Krankheit in der Probezeit Lohn zugut?
Nein. Anrecht auf Lohn hat man erst, wenn das Arbeitsverhältnis schon länger als drei Monate gedauert hat oder fest für länger als drei Monate eingegangen wurde.


7. Ist man bei Krankheit gegen eine Kündigung geschützt?
Nein. Während der Probezeit kann der Arbeitgeber auch kündigen, wenn man krank ist. Die gesetzlichen Sperrfristen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst gelten erst nach Ablauf der Probezeit. Wurde die Probezeit verlängert, setzt der Kündigungsschutz erst nach Verlängerung der Probezeit ein.


8. Kann eine Kündigung in der Probezeit missbräuchlich sein?

Ja. Gegen missbräuchliche Kündigungen sind Angestellte bereits in der Probezeit geschützt. Missbräuchlich ist eine Kündigung etwa dann, wenn sie nur wegen persönlicher Eigenschaften einer Person ausgesprochen wird, die in keinem Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen: Zum Beispiel wegen der Herkunft, der Religion, der sexuellen Orientierung oder einer Schwangerschaft. Ebenfalls missbräuchlich ist eine Kündigung, weil sich ein Angestellter gewerkschaftlich engagiert.  


9. Darf man in der Probezeit schon Ferien beziehen?

Ja. Sofern der Arbeitgeber mit dem Bezug der Ferien einverstanden ist. Die Dauer der Ferien sollte aber in einem angemessenen Verhältnis zur bereits geleisteten Arbeit stehen.


10. Hat man Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, wenn man in der Probezeit gekündigt hat?
Ja. Angestellte können jederzeit ein Zeugnis verlangen, das über Leistung und Verhalten am Arbeitsplatz Auskunft gibt. Nach einer kurzen Anstellungsdauer ist ein Zeugnis aber oft wenig aussagekräftig. Trotzdem muss man sich nicht mit
einer Arbeitsbestätigung begnügen.

03. März 2008


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