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Beratung | saldo 14/2007

10 Fragen zum Arbeitsplatz

1. Wer muss den Arbeitsplatz putzen?
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für die Reinigung der Räume besorgt zu sein. Ob Angestellte mit Putzarbeiten beauftragt werden können, richtet sich nach dem vereinbarten Pflichtenheft. Es ist aber Sache jedes Angestellten, seinen Arbeitsplatz selbst aufzuräumen.

2. Muss an jedem Arbeitsplatz eine Toilette verfügbar sein?
Ja. Toiletten und Mittel zum Waschen und Trocknen der Hände müssen
für jeden Angestellten zur Verfügung stehen.

3. Welche Temperaturen sollten am Arbeitsplatz herrschen?
Die Raumtemperatur sollte laut dem Bundesamt für Wirtschaft je nach körperlicher Anstrengung am Arbeitsplatz zwischen 14 und 28 Grad betragen – bei Büroarbeit zum Beispiel zwischen 21 und 23 Grad. An Sommertagen darf die maximale Temperatur überschritten werden. Dabei sind Massnahmen zum Gesundheitsschutz zu treffen.

4. Darf eine Mutter am Arbeitsplatz stillen?
Ja. Im ersten Lebensjahr des Kindes gilt die gesamte Stillzeit als Arbeitszeit, sofern die Mutter ihr Baby im Betrieb stillt. Verlässt sie den Arbeitsplatz, ist nur die Hälfte der Abwesenheit als Arbeitszeit anrechenbar.

5. Wer hat Anspruch auf Pause?
Nach fünfeinhalb Stunden Arbeit haben Angestellte eine Pause von einer Viertelstunde zugut, nach sieben Stunden eine halbe Stunde. Pausen gelten nicht als Arbeitszeit, ausser wenn man den Arbeitsplatz nicht verlassen darf.

6. Darf der Arbeitgeber Radiohören verbieten?
Ja. Der Arbeitgeber darf Vorschriften zum Verhalten am Arbeitsplatz erteilen, sofern diese sachlich und begründet sind. Radiohören reduziert die Konzentrationsfähigkeit, deshalb ist ein Verbot zulässig. Wer sich trotz klarer Weisung des Chefs nicht daran hält, riskiert die Kündigung.

7. Darf der Betrieb vorschreiben, wie man sich anzuziehen hat?
Ja, sofern dies durch die Tätigkeit des Unternehmens begründet ist und die Vorschriften keinen schikanösen Charakter aufweisen. Beispiel: Bei Kundenkontakt dürfen Anzug und Krawatte verlangt werden. Bei schmutzigen oder gefährlichen Arbeiten ist eine Sicherheitskleidung gesetzlich vorgeschrieben.

8. Muss man mit dem Betrieb zügeln?
Nicht unbedingt. Ist der Arbeitsort durch den Vertrag bestimmt, können sich Angestellte weigern, den Arbeitsplatz zu zügeln. Sie müssen dann allerdings mit der Kündigung rechnen.

9. Darf das Telefon überwacht werden?
Das Abhören oder Aufzeichnen des Gesprächs darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Angestellten und nur zur Leistungskontrolle oder aus Sicherheitsgründen erfolgen. Dasselbe gilt für den elektronischen E-Mail-Verkehr.

10. Dürfen Angestellte am Arbeitsplatz gefilmt werden?
Ja, aber der Arbeitgeber muss die Angestellten darüber informieren. Das Filmen ist nur zur Produktionssteuerung oder aus organisatorischen und Sicherheitsgründen zulässig und darf die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Die Kamera ist so zu installieren, dass die Bewegungsfreiheit der Angestellten möglichst nicht eingeschränkt wird.   

12. September 2007 | Beatrice Walder/Simone Thür


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10 Fragen zum Arbeitsplatz
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Kommentare (1)

 
  • chlini_muus | 02.06.2010, 09:34

    Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für die Reinigung der Räume besorgt zu sein.

    Grundsätzlich - Aber wo steht das Schwarz auf weiss, dass der
    Arbeitnehmer nicht einfach dazu verdonnert werden kann? Da gibt es
    wohl kein Gesetz. Oder?
Öffentlicher Verkehr
Ausländische Familien können massiv vergünstigte Billette für Bahn und Bus beziehen – Schweizer sind davon ausgeschlossen. Diese Billette... ...mehr dazu
...sollte es auch für Schweizer Familien geben.
...laufen unter Tourismus-Förderung und sind damit in Ordnung.
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